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Drogen werden von den Behörden in weiche Drogen(Cannabis) und in harte Drogen(Heroin, Kokain, MDMA,…) unterteilt. Der reine Besitz von Drogen reicht nicht aus, um eine MPU anzuordnen – die Führerscheinbehörde muss über eindeutige Beweise verfügen, die belegen, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat.
Das können Blutabnahmen und Drogenscreenings vom Tag des Delikts oder auch Geständnisse des Fahrers sein. Gibt es diese Beweise nicht, darf auch keine MPU angeordnet werden – nicht einmal bei harten Drogen. Für Cannabis gibt es keinen Grenzwert in Deutschland, was zu einer Grauzone führt, da der Konsum in der Regel nicht verfolgt wird.
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MPU Vorbereitungskurse, wurden von einem ehemaligen
MPU Gutachter konzipiert.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Während es für Alkohol geregelte Grenzwerte gibt (1,1 Promille, in manchen Bundesländern auch 1,6 Promille), ab denen eine MPU angeordnet wird, gibt es diese zum Beispiel für Cannabis nicht.
Bei ihm werden der THC-Wert und bestimmte Abbauprodukte gemessen und aus der Kombination dieser Ergebnisse ziehen Behörden Schlüsse und stufen jemanden unter Umständen als regelmäßigen Konsumenten ein.
Zuerst sollte die Führerscheinakte eingesehen werden. Wenn vermerkt ist, dass man etwas ungünstiges ausgesagt haben soll am Tag des Deliktes, sollte man dazu stehen, um nicht an seiner Glaubwürdigkeit zweifeln zu lassen. Der Konsum wird von den Behörden in den Probierkonsum (einmaliger Konsum), den Experimentierkonsum, den gelegentlichen Konsum, den regelmäßigen Konsum und die Abhängigkeit (Sucht) eingeteilt.
Dem Gutachter sollte nur erzählt werden, was stimmig mit den gemessenen Werten ist, also keine Angabe von Probierkonsum, wenn die Werte eindeutig einen regelmäßigen Konsum zeigen, da dies die Glaubwürdigkeit untergräbt und ein fast ein Garant für einen negativen MPU-Bescheid ist.
Die Begriffe „Sucht“ oder „Abhängigkeit“ sollten vermieden werden, da dann ein Abstinenznachweis über 12 Monate gefordert wird, während bei einem „Missbrauch“ nur 6 Monate gefordert werden. Zudem sollte man auf keinen Fall Hilfsmittel wie eine Pfeife im Zusammenhang mit dem Konsum nennen, da dies zweifeln lässt, dass es sich nur um einen harmlosen Konsumenten handelt. <(p>
Auch wenn harte Drogen festgestellt wurden, ist ein postiver MPU-Bescheid immer noch möglich. Es wird jedoch in jedem Fall eine zwölfmonatige Abstinenz angeordnet, eventuell auch eine Entzugskur. Pauschale Tipps sind schwierig zu geben, da es bei harten Drogen häufig auf den Einzelfall ankommt, generell sollte man sich aber ebenfalls von den Begriffen „Sucht“ und „Abhängigkeit“ fernhalten und keine Aussagen vom Tag des Delikts verneinen.
Nicht nur wenn ein Fahrer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, kann der Füherschein entzogen werden, sondern auch wegen eines laufenden Verfahrens oder einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz kann die Fahrerlaubnis ausgesetzt werden. Häufig wird zur Abklärung einer Abhängigkeit und eines aktuellen Konsums zuerst eine ärztliche Untersuchung angeordnet, doch auch bei früherem Drogenkonsum kann, um die Rückfallgefahr zu vermindern, eine MPU angeordnet werden.
Vor einer MPU wegen Drogenkonsum sollte man sich in jedem Fall vorher beraten lassen und Kurse zur Vorbereitung besuchen, da ein positiver MPU-Bescheid sonst sehr schwierig zu erreichen ist.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie hierzu: „0800 – 12 44 244“
Wo kann ich einen Abstinenznachweis machen ?
z.b bei Labor Krone oder TÜV Nord!