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Ist der EU Führerschein ein Schlupfloch, mit dem es möglich ist, die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, zu umgehen?
Unter gewissen Bedingungen ist es tatsächlich möglich, durch einen EU-Führerschein die MPU zu umgehen. Erwirbt ein Führerscheinhalter seinen Führerschein im europäischen Ausland, muss er sich im entsprechenden Land ein halbes Jahr beziehungsweise genau 185 Tage aufhalten, damit dieser auch in Deutschland gültig ist.
Eine sichere Lösung ist dies allerdings nicht.
Die Rechtsgrundlagen zum EU Führerschein änderten sich in den vergangenen Jahren häufiger. Eine negative Folge davon war der sogenannte „Führerscheintourismus“.
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MPU Gutachter konzipiert.
Es ist generell möglich, seinen EU Führerschein aus einem anderen Nicht-europäischen-Staat zu behalten, sofern dieser in einer definierten Frist umgeschrieben wird. Bis zur Umschreibung ist es nötig, eine Übersetzung des Führerscheins mit sich zu führen. In Deutschland beträgt diese Frist sechs Monate. Die Führerscheine, die in bestimmten Staaten, beispielsweise der Schweiz, Andorra, Monaco oder Hongkong ausgestellt wurden, sind auch ohne Übersetzung in Deutschland gültig.
Aus dieser Umschreibepflicht ergibt sich die Schlussfolgerung, dass es nur möglich ist, dieses Schlupfloch nur für die Dauer von sechs Monaten zu nutzen. Selbst in diesem Zeitraum von einem halben Jahr kann die Polizei überprüfen, ob der Fahrer in Deutschland ein MPU-Kandidat ist oder nicht.
Hat ein EU-Staat einen Führerschein ausgestellt, ist dieser generell in allen anderen europäischen-Staaten anerkannt. Viele MPU-Kandidaten nutzen dieses Wissen, um der Untersuchung zu entgehen. Im Jahr 2004 gab der Europäische Gerichtshof einem Kläger recht, der in Deutschland eine MPU-Anordnung erhielt und daraufhin einen ausländischen Führerschein erwarb. Im Detail besagte dieses Urteil allerdings, dass der Besitzer eines Internationalen Führerscheines das Recht hat, diesen in einen deutschen Führerschein umzutauschen – scheinbar ein Freifahrtschein, dies nach der Sperrfrist zu tun. Aus diesem Grund revidierte sich der EuGH in 2008. Laut diesem neuen Urteil hat das Ausstellerland das Recht, den EU-Führerschein im Falle von rechtswidriger Ausstellung abzuerkennen.
Die Europäische-Richtlinie 2006/126/EG aus 2009 untersagt den Euro-Mitgliedstaaten zudem, einen Führerschein für europäische-Bürger auszustellen, wenn diese in einem anderen europäischen-Staat für den Führerschein gesperrt sind. Durch moderne Möglichkeiten des Datentransfers ist dies kurzfristig überprüfbar und erschwert es MPU-Kandidaten zusätzlich, dieses ehemalige Schlupfloch zu nutzen. Die MPU zu bestehen, ist also die weitaus sicherere und beständigere Alternative.
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Vorsicht beim Führerscheintourismus
Einen Internationalen Führerschein zu besitzen ist zwar legal. Aber beachten Sie die EU-Führerscheinrichtlinie.
Fazit
Sollten Sie nur einen Ausland Führerschein erwerben wollen um
Ihre MPU umgehen zu können, so sollten Sie lieber die Finger davon lassen.
Es ist auf langer Sicht günstiger und stressfreier über die MPU den Führerschein zurück zu erlangen.
Und so schwer ist dies auch nicht!
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Und der Erfolg gibt uns Recht!
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